Lokalrunde – Q2 2026
Teilnahmebedingungen
Stand: April 2026 · trilogic GmbH, St. Pölten
§ 1Geltungsbereich
Diese Teilnahmebedingungen regeln die Bewerbung und Teilnahme am Programm „Lokalrunde" der trilogic GmbH (im Folgenden: „trilogic"), Heinrich Schneidmadl Straße 15, 3100 St. Pölten, Austria.
Mit dem Absenden einer Bewerbung erkennt die bewerbende Organisation diese Teilnahmebedingungen ausdrücklich an.
§ 2Programmbeschreibung
Im Rahmen von Lokalrunde stellt trilogic ausgewählten gemeinnützigen Organisationen aus Österreich einmalig eine professionell gestaltete Website kostenfrei zur Verfügung. Das Programm vergibt in der Regel einen (1) Platz pro Quartal; zum Auftakt im Q2 2026 werden ausnahmsweise zwei (2) Plätze vergeben.
Lokalrunde ist eine freiwillige Initiative von trilogic und begründet keinen dauerhaften Anspruch auf Folgebetreuung, Wartung oder weitere kostenlose Leistungen.
§ 3Teilnahmeberechtigung
Zur Bewerbung berechtigt sind Organisationen, die:
- ihren Hauptsitz oder Tätigkeitsschwerpunkt in Österreich haben,
- gemeinnützigen, ehrenamtlichen oder sozialen Zwecken dienen (z.B. Blaulicht-Organisationen, Vereine, soziale Projekte, ehrenamtliche Initiativen),
- keine gewerbliche Haupttätigkeit ausüben,
- zum Zeitpunkt der Bewerbung noch keine aktuelle Website von trilogic erhalten haben.
Natürliche Personen sowie rein kommerzielle Unternehmen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
§ 4Bewerbungsprozess
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich über das bereitgestellte Online-Formular. Bewerbungen per E-Mail oder auf anderen Wegen werden nicht berücksichtigt.
Für Q2 2026 gilt als Bewerbungsschluss der 30. April 2026. Nach diesem Datum eingehende Bewerbungen können für den jeweiligen Quartalszeitraum nicht mehr berücksichtigt werden.
Jede Organisation darf pro Quartal nur eine Bewerbung einreichen. Mehrfachbewerbungen werden disqualifiziert.
§ 5Auswahl & Entscheidung
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt ausschließlich nach eigenem Ermessen von trilogic. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Teilnahme, Auswahl oder Begründung einer Ablehnung.
Trilogic behält sich vor, eingegangene Bewerbungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Alle nicht ausgewählten Organisationen erhalten eine persönliche Rückmeldung – keine automatisierten Absagen.
Die Entscheidung wird den Bewerbern spätestens innerhalb von vier (4) Wochen nach Bewerbungsschluss mitgeteilt.
§ 6Leistungsumfang
Im Rahmen des Programms erbringt trilogic für ausgewählte Organisationen folgende Leistungen kostenfrei:
- Konzeption und Design einer professionellen Website
- Technische Umsetzung mit bis zu fünf (5) Unterseiten
- Integration eines Content-Management-Systems (CMS), damit die Organisation Inhalte selbst pflegen kann
- Übergabe der fertigen Website inkl. Einweisung
Ausdrücklich nicht im Leistungsumfang enthalten sind:
- Online-Shops oder E-Commerce-Funktionen
- Buchungs- oder Reservierungssysteme
- Mitgliederbereiche oder geschützte Inhalte
- Laufende Wartung, Hosting oder Domain-Registrierung
- SEO-Betreuung oder Marketing-Leistungen nach Übergabe
§ 7Mitwirkungspflichten der Organisation
Die ausgewählte Organisation verpflichtet sich, trilogic rechtzeitig folgende Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen:
- Texte und Inhalte für alle gewünschten Seiten
- Bilder, Fotos und Logos in ausreichender Qualität
- Feedbacks und Freigaben innerhalb vereinbarter Fristen
Falls Bildmaterial oder Texte nicht oder nur unzureichend vorhanden sind, unterstützt trilogic nach Möglichkeit mit Alternativen. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht.
Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung der Organisation entbinden trilogic von vereinbarten Übergabeterminen.
§ 8Domain & Hosting
Domain-Registrierung und laufende Hosting-Kosten trägt die Organisation selbst. trilogic empfiehlt geeignete Anbieter, übernimmt aber keine Vertragspartnerschaft mit diesen.
Die fertiggestellte Website wird auf die von der Organisation bereitgestellte Domain aufgespielt. Änderungen an Domain oder Hosting nach der Übergabe liegen im alleinigen Verantwortungsbereich der Organisation.
§ 9Eigentum & Rechte nach Übergabe
Nach vollständiger Fertigstellung und Übergabe der Website gehen alle Nutzungsrechte an den erstellten Inhalten vollständig und dauerhaft auf die Organisation über. Die Website gehört nach der Übergabe vollständig der Organisation.
trilogic behält sich das Recht vor, das fertiggestellte Projekt mit Zustimmung der Organisation zu Referenzzwecken (Portfolio, Website, Social Media) zu verwenden.
Alle von der Organisation bereitgestellten Inhalte (Texte, Bilder, Logos) verbleiben im Eigentum der Organisation. Diese bestätigt mit der Einreichung, über die erforderlichen Nutzungsrechte an den übermittelten Inhalten zu verfügen.
§ 10Haftung
trilogic haftet im Rahmen dieses Programms nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Für die inhaltliche Richtigkeit der von der Organisation bereitgestellten Texte und Bilder übernimmt trilogic keine Haftung. Die Organisation stellt trilogic von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Nutzung von durch die Organisation bereitgestellten Inhalten entstehen.
§ 11Datenschutz
Die im Rahmen der Bewerbung erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Auswahlverfahrens verwendet und nach Abschluss des jeweiligen Quartals gelöscht, sofern keine weitere Zusammenarbeit vereinbart wurde.
Das Bewerbungsformular wird über Google Forms bereitgestellt. Dabei gelten die Datenschutzbestimmungen von Google. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung von trilogic zu finden.
§ 12Änderungen & Programmende
trilogic behält sich vor, das Lokalrunde-Programm jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern, auszusetzen oder zu beenden. Laufende, bereits zugesagte Projekte sind davon nicht betroffen.
Änderungen dieser Teilnahmebedingungen werden auf trilogic.at/lokalrunde bekannt gegeben.
§ 13Anwendbares Recht & Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts.
Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Teilnahmebedingungen ist – sofern gesetzlich zulässig – das sachlich zuständige Gericht in St. Pölten zuständig.
Fragen zu diesen Teilnahmebedingungen?
office@trilogic.at